Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN GELTUNGSBEREICH Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Etwaige Abweichungen von diesen Bedingungen haben nur Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

VERTRAGSABSCHLUSS Ein Auftrag gilt erst von uns angenommen, wenn entweder die schriftliche Auftragsbestätigung von uns vorliegt oder die bedungene Leistung tatsächlich erbracht wird. Die Auftragsannahme und somit Auftragsbestätigung erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verfügbarkeit der Ware.

LIEFERUNGEN Der Versand für bestimmte Tage und Stunden kann – mangels ausdrücklicher Vereinbarung – nicht garantiert werden und somit sind Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

GEWÄHRLEISTUNG Gelieferte Ware ist sofort bei Ablieferung zu untersuchen und allfällige Mängel und Qualitätsmängel der Ware ausschließlich schriftlich geltend zu machen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Nur versteckte, bei Anlieferung trotz fachmännischer Untersuchung nicht erkennbare Mängel berechtigen zur späteren Mängelrüge. Nicht rechtzeitig oder nicht formgerechte Bemängelungen bewirken den Verlust jeglicher Ansprüche aus Mangelfolgeschäden. Unbehebbare Mängel berechtigen zum Austausch in eine mängelfreie Sache, Wandlung ist ausgeschlossen. Behebbare Mängel werden nach unserer Wahl durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder entsprechende Gutschrift behoben. Wir haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

RÜCKTRITT VOM VERTRAG BEI LEISTUNGSVERZUG Im Verzugsfall haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt enthebt uns für ihre Dauer von unserer Lieferverpflichtung. Dies sind insbesondere unvorhersehbare, willensunabhängige Störungen der Liefermöglichkeiten, unabhängig davon, ob diese durch behördliche Maßnahmen, technische Ursachen, sowie Streik oder Aussperrung in unserem Betrieb oder eines unserer Erfüllungsgehilfen erfolgen. Bei Dauer von mehr als vier Wochen hat jeder Teil das Recht auf anspruchslosen Rücktritt vom Geschäft bzw. dem nicht erfüllten Teil.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angeführt exklusive Umsatzsteuer, freibleibend frei Haus bei Abnahme von 500 kg pro Lieferstopp innerhalb Österreich. Rechnungen sind innerhalb der Vereinbarungen zu zahlen, ansonsten innerhalb 30 Wochentagen bzw. Lieferung bar oder nach gesonderter Vereinbarung zu bezahlen. Etwaige Preiserhöhungen werden mitgeteilt. Im Verzugsfall gelten bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch Zinsen in der Höhe von 4 % p.m. über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Zahlungsverzug berechtigt uns, im Falle einer Sondervereinbarung sofort den jeweils gültigen Listenbarzahlungspreis zu verrechnen und sämtliche Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung fällig zu stellen. Dies gilt auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder begründeten Zweifeln an seiner Kreditwürdigkeit. Aufrechnungen von Forderungen des Käufers gegen unsere Forderungen, aus welchem Titel immer, sind ausgeschlossen. Bei Bestellung durch Personenmehrheit oder Personengesellschaft haften die Besteller bzw. Gesellschafter zur ungeteilten Hand. Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Sämtliche hieraus entstehenden Spesen und Kosten hat der Käufer zu tragen. Wechsel werden nicht angenommen.

SICHERUNGSRECHTE Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Lieferungen in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung. Bei Lieferanten die ebenso Käufer sind, gilt ausdrücklich Gegenrechnung als vereinbart. Bei Tiefkühllagerungen behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, bei nicht bezahlen der Lagerrechnungen, die von Ihnen eingelagerte Waren als Pfand einzubehalten.

PRODUKTHAFTUNG Der Käufer verpflichtet sich, uns hinsichtlich aller sich aus allfälliger Produkthaftpflicht ergebenden Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten. Hiervon bleiben Schadensersatzansprüche, die der Käufer selbst auf Grund eines Produktfehlers erleidet, unberührt, die Haftung aus Sachschäden aus einem Produktfehler gegenüber dem Käufer ist für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen jedoch ausgeschlossen. Für den Fall der Weitergabe unserer Produkte verpflichtet sich der Käufer, seinen Kunden unsere Verarbeitungsrichtlinien, Warenhinweise, Gebrauchsanleitungen und allfällige zusätzliche Informationen weiterzugeben. Allfällige Produktfehler sind uns unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Der Käufer verpflichtet sich, sich zur Erfüllung allfälliger Schadensersatzansprüche nach Produkthaftungsgesetz im selben Ausmaß zu versichern und versichert zu halten, wie dies §16 PHG 1988 für Hersteller und Importeure vorsieht.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile Grieskirchen/OÖ.

ANZUWENDENDES RECHT Auf sämtliche Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

WIRKSAMKEIT Sollten einzelne Punkte dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen aus welchen Gründen auch immer unwirksam werden oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige, dem Sinn dieser Lieferbedingungen am nächsten kommenden Bestimmung, zu ersetzen. Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Konsumenten bleiben durch diese Liefer- und Zahlungsbedingungen unberührt.

REKLAMATION Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich, per Fax oder Mail in der Weise erhoben werden, dass der Verkäufer die Rechtzeitigkeit und Berechtigung der Mängelrüge nachprüfen kann. Mengendifferenzen sind sofort bei der Warenübernahme auf den Lieferpapieren festzuhalten gemeinsam mit unserem Fahrer. Gewichtsbeanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich, per Fax oder Mail zu übermitteln, damit der Verkäufer die Rechtzeitigkeit der Beanstandung überprüfen kann.